Sonntagsfahrverbot
- Sonntags dürfen alle Fahrzeuge (bis 7,5 Tonnen) mit einer PKW Zulassung,
einen Anhänger fahren. - Hat ihr Fahrzeug eine LKW Zulassung, dürfen Sie am Sonntag und Feiertag in der Zeit zwischen 0-22 Uhr nicht mit einem Anhänger fahren.
IHK PDF-Merkblatt LKW-Fahrverbote Weitere Infos
