Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger und LKW

Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger und LKW
  • Sonntags dürfen alle Fahrzeuge (bis 7,5 Tonnen) mit einer PKW Zulassung,
    einen Anhänger fahren.
  • Sonntags dürfen auch alle Fahrzeuge (bis 7,5 Tonnen) mit einer LKW Zulassung,
    einen Anhänger für ausschließlich private Fahrten fahren.
  • Gewerbliche Fahrten mit einem Fahrzeug mit einer LKW Zulassung, dürfen am Sonntag und am Feiertag in der Zeit zwischen 0-22 Uhr nicht mit einem Anhänger fahren.
  • Wichtig im Sommer während der Ferien gibt es zusätzlich ein Samstagsfahrverbot bitte prüfen Sie selber die genauen Daten.

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