- Sonntags dürfen alle Fahrzeuge (bis 7,5 Tonnen) mit einer PKW Zulassung,
einen Anhänger fahren. - Sonntags dürfen auch alle Fahrzeuge (bis 7,5 Tonnen) mit einer LKW Zulassung,
einen Anhänger für ausschließlich private Fahrten fahren. - Gewerbliche Fahrten mit einem Fahrzeug mit einer LKW Zulassung, dürfen am Sonntag und am Feiertag in der Zeit zwischen 0-22 Uhr nicht mit einem Anhänger fahren.
- Wichtig im Sommer während der Ferien gibt es zusätzlich ein Samstagsfahrverbot bitte prüfen Sie selber die genauen Daten.