Die Anhängelast ist die Last, mit der das Fahrzeug und die Anhängerkupplung einen Anhänger ziehen darf. Je nach Fahrzeugtyp ist diese unterschiedlich. Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
alter Fahrzeugschein
- gebremste Anhängelast unter Nummer 28
- ungebremste Anhängelast unter Nummer 29
neuer Fahrzeugschein
- gebremste Anhängelast unter O.1
- ungebremste Anhängelast unter O.2
Die maximal zulässige Anhängelast der Anhängerkupplung ist in der Einbauanleitung vermerkt.
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden.
Dies bedeutet, dass wenn z.B. die eingetragene gebremste Anhängelast des Fahrzeuges 1000 kg beträgt, man auch einen gebremsten Anhänger mit maximaler Gesamtmasse von z.B. 1300 kg ziehen darf,
es muss nur beachtet werden, dass die Leermasse des Anhänger + der Zuladung nicht 1000 kg Anhängelast übersteigen darf.